Das IMC Zweitmeinungskonzept

Die Vertragskassen der IMC bietet im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrages für ihre Mitglieder eine ärztliche Zweitmeinung vor avisierten oder schon terminierten Rücken- oder Gelenkersatzoperationen (Hüfte, Knie, Schulter) in besonders qualifizierten schmerztherapeutischen Schwerpunktzentren an.
Um an diesem Zweitmeinungsprogramm teilzunehmen benötigen Mitglieder unserer Vertragskassen lediglich eine Überweisung für eine Zweitmeinung von ihrem behandelnden Arzt oder eine Krankenhauseinweisung zu einer solchen Operation.
In unseren vertraglichen Schmerzzentren erhalten die Patienten innerhalb von 7 Wochentagen einen Termin für eine interdisziplinäre Untersuchung und Zweitmeinung zur geplanten Operation.
Bei dieser Untersuchung werden die Patienten in einer mehrstündigen, ausführlichen, diagnostischen Untersuchung von Physio-, Psycho- und Schmerztherapeuten untersucht. Nach der Untersuchung berät das Team die Patienten über die für sie besten therapeutischen Maßnahmen:

  • Operation ist angezeigt
  • Operation ist nicht nötig, wenn die Patienten an einer hochintensiven, interdisziplinären und multimodalen Behandlung im Schmerzzentrum teilnehmen.
  • Operation ist nicht nötig, eine Optimierung der bisherigen Regelversorgung ist ausreichend.

In unserem Zweitmeinungskonzept werden die Patienten mit der Zweitmeinung nicht „allein“ gelassen.
Das Schmerzteam gibt den Patienten im Falle einer OP-Ablehnung eine ausführliche Begründung für ihre Ärzte und bespricht – falls erforderlich – mit dem behandelnden Arzt auch die möglichen Änderungen in der Regelversorgung.

Ablauf IV Zweitmeinung vor Rückenoperationen

Einer OP wird nur zugestimmt, wenn das Schmerzteam keine ausreichende Besserung mit einer ambulanten Therapie erwarten kann.

Wenn das Team der Auffassung ist, eine Optimierung der Regelversorgung vermeidet eine OP, begründet das Team diese Entscheidung und bespricht es gegebenenfalls mit dem behandelnden Arzt.

Wenn eine OP mit dem IV-Programm zu vermeiden wäre, wird dieses Programm dem Patienten angeboten. Durch die individuellen Therapiepläne und die hohe Behandlungsintensität kann so die OP erfolgreich vermieden werden.

Ablauf IV Zweitmeinung vor Gelenkersatzoperationen

Die möglichen IV Behandlungen zur Vermeidung von Gelenkersatzoperationen (Hüfte, Knie, Schulter) betragen im IVG1 12 Wochen und im IVG2 3 Wochen Behandlung. Welche Behandlung angezeigt ist, entscheidet das Behandler Team nach der Untersuchung.

Auch hier wird einer OP nur zugestimmt, wenn unsere Experten keine ausreichende Besserung in einer ambulanten Therapie erwarten.

Wie bei der Rücken-Zweitmeinung begründet das Team die Entscheidung, gegebenenfalls bespricht der Schmerzarzt dies mit dem behandelnden Arzt

Das IVG1 ist eine interdisziplinäre, multimodale Behandlung über 12 Wochen im Schmerzzentrum.

Das IVG2 ist eine hochintensive, interdisziplinäre, multimodale Behandlung über 3 Wochen im Schmerzzentrum.


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