Versorgungssituation Schmerztherapie

Chronische Schmerzen sind ein häufiger Grund für Arbeitsausfälle und Frühberentung. Sie sind neben einer Einschränkung der Lebensqualität für die Betroffenen, auch eine beachtliche ökonomische Belastung für die Gesellschaft.

Symptomatische Schmerzen können durch die bestehende medizinische Fachkompetenz bereits in der Regelversorgung adäquat behandelt werden. Bei Patienten, deren Schmerzen auch nach mehrwöchiger Therapie anhalten, besteht die Gefahr einer Chronifizierung. Bei dieser Gruppe hat der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren, er ist jetzt eine eigenständige Krankheit.

Je stärker der Hinweis auf Chronifizierung, desto höher die Inanspruchnahme von Therapieleistungen (z.B. Krankenhaustage, Medikamente, etc.), desto höher auch die Kosten durch wochenlange Arbeitsunfähigkeitstage. Durch eine frühzeitige Identifikation und Prävention der „Schmerz Chronifizierung“ bei Rückenschmerzpatienten, wird nicht nur ein Gewinn an Lebensqualität erreicht, sondern auch eine erhebliche, langfristige Kostenreduzierung.

Mediziner mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ können auf eine breite Methodenvielfalt zurückgreifen, da sie über fächerübergreifende Kenntnisse verfügen. Zudem arbeiten sie interdisziplinär mit Psychologen, Physiotherapeuten und Kollegen anderer Fachrichtungen zusammen. Die Fachgesellschaften „Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin DGS“ und „DGSS“ stellen die höchsten Ansprüche an die Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“.

Schmerztherapeuten mit der Qualifikation der Fachgesellschaften sind in allen Bundesländern leider noch viel zu wenig vorhanden. In der Folge müssen neu diagnostizierte, chronische Schmerzpatienten oder Patienten bei denen die Gefahr der Chronifizierung droht (z.B. mehrwöchige AU wegen Rückenschmerzen) oft mehrere Wochen oder Monate auf einen Termin warten.

Nur wenige Versicherte mit Rückenschmerzen erhalten, als Folge dieser mangelhaften Versorgungssituation, eine multimodale Schmerztherapie obwohl Studien zeigen, dass sich für das Folgejahr positive Kosteneffekte zeigen.

Die Leistungen unserer integrierten Versorgungsmodelle werden in Praxen erbracht, deren Ärzte die Zusatzbezeichnung „Algesiologe“ nach den Kriterien der Fachgesellschaften oder KV erworben haben. Zudem müssen sie gewährleisten, dass die von unseren Vertragskassen zugewiesenen Patienten, innerhalb von 7 Wochentagen einen Termin zur interdisziplinären Diagnostik im Zentrum erhalten. Sollte aus Sicht des Zentrums eine Therapie angezeigt sein, muss die Behandlung innerhalb von 7 Wochentagen nach dem diagnostischen Screening erfolgen.


Weitere Info-Seiten: