Qualifikation der Schmerzzentren:

Grundvorrausetzung für die Schmerzzentren, die sich unserem Vertrag anschließen wollen, ist die schmerztherapeutische Tätigkeit nach den „algesiologischen Standards“ der „Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin DGS“ und der „Deutschen Gesellschaft für Algesiologie DgfA“.

Diese beinhalten:

  • Der fachlich verantwortliche ärztliche Leiter ist ein nach den algesiologischen Standards der DGS/DGfA zertifizierter Algesiologe.
  • In Schmerzpraxen, Schmerzambulanzen und Schmerzabteilungen werden ausschließlich Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen behandelt
  • Das Zentrum arbeitet interdisziplinär und multimodal
  • Mindestens drei verschiedene klinische Fachgebiete, der Algesiologe DGS/DGfA, algesiologisch qualifizierte Psychologen und Physiotherapeuten arbeiten in den Zentren ständig zusammen.
  • Außerdem erfüllt zumindest ein/-e Mitarbeiter/-in des Assistenzpersonals die Kriterien nach den Anforderungen für die algesiologische Fachassistenz DGS/DgfA.

In den schmerztherapeutischen Schwerpunkteinrichtungen werden eine große Bandbreite von verschiedenen Schmerzsyndromen und -krankheiten behandelt. Dementsprechend wird eine Vielzahl von Behandlungsverfahren angeboten, u.a. müssen:

  • Wöchentliche interdisziplinäre Schmerz- und Koordinierungskonferenzen abgehalten werden
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen und regelmäßige Verlaufs- und Erfolgskontrollen durchgeführt werden
  • Regelmäßige Aus-, Fort- und Weiterbildungen durchgeführt und nachgewiesen werden

Die Zusatzausbildung zum Algesiologen nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und der Deutschen Gesellschaft für Algesiologie (DGfA) umfasst u.a.:

  • Min. 12 Monate Tätigkeit in einer Schmerztherapeutischen Einrichtung
  • Teilnahme an anerkannten Kursen über Schmerz und Schmerztherapie (min 80h)
  • Teilnahme an anerkannten Praktischen Schulungen über spezielle Untersuchungs- und Therapieverfahren (min. 200h)
  • Mindestens monatliche Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen

Zudem sollte ein Algesiologe u.a. folgende Therapie und Präventionsmaßnahmen beherrschen und anwenden können:

  • Medikamentöse Therapie
  • Die Entzugsbehandlung einschließlich der Untersuchung auf schmerzverursachende und Chronifizierung fördernde Substanzen
  • Regelmäßige algesiologische Fortbildungen von min. 30 h/p.a. auf verschiedenen Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation.

Dies ist nur ein Auszug der Kriterien. Sollten Sie genauere Informationen benötigen, finden Sie hier eine genaue Auflistung.

Sollte Sie Interesse haben mit Ihrem Zentrum unserem Vertrag beizutreten, finden Sie hier unseren Kriterienkatalog.


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