Rückenschmerzen, Bandscheibenschaden – nicht immer ist eine Operation notwendigRückenschmerzen können schleichend beginnen oder auch ganz unerwartet bei relativ geringer Belastung mit unerträglichen Schmerzen akut auftreten. Häufig sind dafür nicht nur mechanische Ursachen zu verzeichnen sondern es können auch psychische Belastungen (z.B. Mobbing, Sorge um den Arbeitsplatz, etc.) zur Verstärkung von Rückenschmerzen führen. Häufig wird bei Patienten mit quälenden Rückenschmerzen nur eine körperliche Ursache diagnostiziert, dem Patienten oftmals als „
Bandscheibenvorfall“ mitgeteilt. Häufig wird dann auch zu einer Operation geraten.
Eine Operation zur Behandlung von Rückenschmerzen ist allerdings nur dann hilfreich, wenn die Beschwerden und der Schmerz eindeutig auf eine Veränderung der Wirbelsäule beruhen.
Untersuchungen an Personen ohne Rückenschmerzen ergaben, dass 30 % der jüngeren (30 jährige) und über 60% der über 50 jährigen einen Bandscheibenvorfall haben, der keinerlei Beschwerden verursacht. Anderseits gibt es Personen mit heftigsten Rückenschmerzen, die keine sichtbare Erkrankung der Wirbelsäule haben.
Wichtig ist zu wissen, dass einige Rückenschmerz-Patienten auch nach einer Bandscheibenoperation noch Schmerzen haben. Im Operationsgebiet kann es zu Narbenbildung kommen, was zu weiteren Schmerzen führen kann.
In Deutschland stellen bis 20 Prozent aller bandscheibenoperierten Patienten einen Rentenantrag. Es ist nicht einfach zu entscheiden, ob eine Operation sinnvoll ist. Häufig hängt die Entscheidung, ob ein Patient operiert wird, davon ab, welche Ansicht der behandelnde Arzt vertritt und was der Patient selbst glaubt dadurch zu erhalten.
Wer will sich eigentlich gerne am Rücken einer Operation unterziehen. Niemand macht das freudig und freiwillig.In vielen ausländischen Gesundheitssystemen gehört es zur Normalität sich vor bestimmten Leistungen (z.B. Operationen) eine
ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion) einzuholen. Diagnose und Therapie erhalten so eine Qualitätssicherung.
Die Zweitmeinung in einem
ambulanten schmerztherapeutischen Zentrum einzuholen ist kein Misstrauen dem bisher behandelnden Arzt gegenüber, sondern eine zusätzliche qualitative Absicherung in einer schwierigen Lebenssituation. Kein seriöser Arzt wird es seinem Patienten übelnehmen sondern Verständnis zeigen.
Die Zweitmeinung sollte in einem
ambulanten schmerztherapeutischen Zentrum eingeholt werden, dass selbst
kein eigenes Interesse an der vorgeschlagenen Behandlung hat.
IMC bietet im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrages das Einholen einer solchen
„Ärztliche Zweitmeinung“ vor avisierten oder schon terminierten
Rückenoperationen in besonders qualifizierten schmerztherapeutischen Schwerpunktzentren an.
Das
IMC Schmerzärztenetzwerk umfasst bundesweit über 35 Zentren und gewährleistet Betroffenen der beteiligten Kassen einen
Termin innerhalb von 5 Tagen.
Prozessalgorithmus
Der Patient wird in einem mehrstündigen ausführlichen diagnostischen Screening von einem Physio-, Psycho- und qualifizierten Schmerzspezialisten untersucht. Dokumentation, alternative Behandlungsvorschläge oder Absicherung des operativen Eingriffs sind vertragliche Leistungen.
Im
IMC –Zweitmeinungskonzept wird auch das Arzt-Patientenverhältnis gestärkt, da das schmerztherapeutische Zentrum und der behandelnde Arzt miteinander kommunizieren.
Die Initiative zur Nutzung des Konzeptes muss vom Patienten ausgehen. Eine Informationsstelle der
beteiligten Kassen und der IMC unterstützt dabei die Versicherten, das geeignete Zentrum zu finden.
Über eine Kontaktaufnahme für weitere Informationen, gerne auch für ein Gespräch würden wir uns sehr freuen. Unser Kontakt: IMC GmbH, Adenauerallee 18, 61440 Oberursel
Email: info@imc-de.de Tel: 06171-286080