Unsere Anforderungen an unsere IV-Zentren sind bewusst hoch, um eine erstklassige, zukunftsweisende Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Die Bewerber müssen eine ganze Reihe von
Qualitäts- und Strukturkriterien erfüllen, um in das IMC-Ärztenetzwerk aufgenommen zu werden.
Dazu gehören u. a.:
- Kassenzulassung
- Algesiologische Ausbildung nach DGS/DGSS-Richtlinien
- Algesiologische Fachassistenz
- Koordinierte Zusammenarbeit mit Physio- und Psychotherapeuten
- Einheitliche gemeinsame Dokumentation aller Mitwirkenden
- Etc.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen
für Leistungserbringer ist dabei die
Zertifizierung zum Algesiologen nach DGS/DGSS-Richtlinien, Einzelheiten zu dieser anspruchsvollen schmerztherapeutischen Weiterbildung, die von den Ärzte eine jährliche Rezertifizierung und damit kontinuierliche Weiterbildung verlangt, finden Sie hier: Download
PDF Algesiologe DGS und
Antrag auf Anerkennung als Algesiologe DGS.